ÜBER UNS
Lernen Sie uns besser kennen
Pädagogische Fachkompetenz und herausragendes Engagement
– dafür steht der Kindergarten St. Georg Ameke e.V. –
Die Anforderungen an Einrichtungen der Kinderbetreuung nehmen weiter zu und diesen stellen wir uns täglich mit vollem Engagement – für Sie und Ihre Kinder. Ein wichtiger Grundsatz, den wir hierbei hervorheben möchten, ist die kindgerechte Kombination von intellektuellen Anforderungen mit Bewegung, freiem Spiel und Körpererfahrung.
Unser Kindergarten bietet entsprechend viel Raum für Bewegung, viele Spielmöglichkeiten und verschiedene Möglichkeiten, kreativ zu werden.
Unser Ziel: Jedes Kind in seiner Entwicklung optimal zu fördern.
Über Generationen
Unser Kindergarten besteht als Elterninitiative seit über 40 Jahren! Einige der Eltern waren schon selbst als Kinder bei uns im Kindergarten in Ameke.
Unser Kindergarten besteht aus einer gemischten Altersgruppe, die eine familiäre Atmosphäre bietet und den Umgang mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters fördert. Die Gruppengröße liegt in der Regel bei 20 Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren, welche von drei Erzieherinnen und einer Kinderpflegerin betreut wird.
Besonders stolz sind wir darauf, dass zwei Erzieherinnen bereits seit über 25 Jahren hier bei uns im Kindergarten tätig sind.
Sie sehen: „Über Generationen“ hat im Kindergarten in Ameke vielerlei Bedeutungen.
Erste Einblicke
Inhalte und Konzepte
Ein typischer Tag im Kindergarten St. Georg Ameke e.V.
Ein geregelter Tagesablauf gibt den Kindern Halt und Geborgenheit. Aus diesem Grund sorgen wir für festen Rahmen, der dem Tag Struktur verleiht und uns dennoch genug Raum für spontane Aktivitäten lässt.
Uhrzeit | Aktivität |
---|---|
07.00 – 09.00 |
|
09.00 – 09.30 | Morgenkreis, gemeinsamer Start in den Kindergartentag:
|
09.30 – 10.00 | „Die kleinen Flöhe“ Teilgruppe – Rückzug der U 3-Kinder in Nebenräume:
|
09.30 – 11.45 | Freispiel für 3-6jährige Kinder
|
12.00 – 12.30 | Mittagskreis in der Gesamtgruppe
|
12.30 – 13.00 |
|
13.00 | 1. Abholzeit |
13.00 – 13.30 | Themengebunde Projekte (Montag, Dienstag, Mittwoch)
Ein Zusatzangebot mit wechselnden Inhalten:
|
13.30 – 14.00 | 2. Abholzeit |
14.00 | Ende der Blocköffnungszeit |
13.00 – 14.00 | Donnerstag und Freitag:
|
Auch 45- Wochenstunden sind möglich. Die Kinder werden auch im Nachmittagsbereich ganzheitlich gefördert. Für nähere Infos sprechen Sie uns gerne an.
Im Mittelpunkt steht Ihr Kind
Wir von Kindergarten St. Georg Ameke e.V. nehmen die Kinder in ihrer individuellen Lebenssituation wahr und richten unsere pädagogische Arbeit hieran aus. Von zentraler Bedeutung sind für uns dabei die Unterstützung und Förderung der Persönlichkeitsbildung, der Selbstständigkeit und der Kreativität des Kindes. Auch die Vermittlung sozialer Kompetenzen und das Verständnis für die Verschiedenartigkeit der Menschen spielt bei unserer Arbeit eine große Rolle. Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Eltern bei der Erziehungsarbeit.
Unser Motto: Gemeinsam mit Ihnen machen wir Ihr Kind stark!
Die ganzheitliche Förderung der Kinder umfasst bei uns:
- Sprachförderung
- Musikalische Früherziehung
- Bewegungstraining
- Vorschularbeit
Erzieherinnen und Trägerverein haben sich zur Aufgabe gemacht:
- die Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern
- die Bedürfnisse der Kinder nach Bewegung, Spiel, Begnung, Ruhe und Geborgenheit zu erfüllen
- Eltern in die Arbeit des Kindergartens einzubeziehen
- Kinder mit sozialen oder individuellen Benachteiligungen pädagogisch zu fördern
- Kindern und Eltern einen Hilfefächer anzubieten, der erzieherische und therapeutische Hilfen beinhaltet
- Logopädie, Ergotherapie, offene Erziehungsberatung in Zusammenarbeit mit PariSozialGmbH
- die Kinder beim Erwerb von lebenspraktischen Kompetenzen zu unterstützen
Integration heißt für uns
- Sich gegenseitig annehmen
- Einander verstehen
- Miteinander spielen
- Aufeinander achten
- Voneinander lernen
- Füreinander da sein
Gemeinsam ein verständnisvolles und tolerantes Miteinander ist das Hauptanliegen unserer Arbeit.
Warum integrative Erziehung
- Wohnortnahe Hilfe für Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen und individuellem Förderbedarf anzubieten ist besonders in unserem ländlichen Einzugsgebiet wichtig. Kinder, die im gewohnten Umfeld verbleiben, haben bessere Chancen Kindergartenfreundschaften auch privat auszubauen und zu pflegen.
- Alle Kinder und auch die Eltern ziehen Gewinn aus der gemeinsamen Erziehung
- Durch das tägliche Zusammensein wird es selbstverständlich, mit Menschen in all ihren Verschiedenheiten und Behinderungen zu leben und sie mit ihrem ‚Anderssein‘ zu akzeptieren und als Bereicherung zu erleben.
Möglichkeiten der integrativen Arbeit in der Gruppe
Wir sind eine Regelkindergartengruppe mit derzeit 19 Kindern im Alter von 2-7 Jahren . Darunter sind zwei Kinder mit besonderem Förderungsbedarf.
Es stehen Räumlichkeiten und Materialien zur Verfügung, die den spezifischen Bedürfnissen behinderter Kinder Rechnung tragen und das gemeinsame Lernen und Spielen begünstigen. Ausstattung und Räumlichkeiten vermitteln den Kindern das Gefühl von Sicherheit und regen Neugier und Interesse an.
Integrationskinder brauchen eine klar strukturierte anregende Umgebung. Zwei Erzieherinnen sind feste Bezugspersonen für die Kinder, die Stauungsgruppe der Bezugsrahmen. Der Vormittag ist klar gegliedert durch ritualisierte Abläufe und Strukturen. Die Integrationskinder verbringen die meiste Zeit in der Gesamtgruppe. Hier läuft die Hauptarbeit an Entwicklungsförderung der Kinder ab.
Mögliche heilpädagogische Begleitung
Die Arbeit in einem integrativen Kindergarten beinhaltet neben der Gruppenarbeit auch heilpädagogische Einzelarbeit . Um auf den jeweiligen Entwicklungsstand bzw. die speziellen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können, ist es notwendig , regelmäßig Verhaltensbeobachtungen zu erstellen. Sowohl in der Gesamt- oder Kleingruppe als auch in Einzelsituationen. Diese dienen als Grundlage für die Erstellung heilpädagogischer Förderpläne und Entwicklungsberichte, die an den Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes orientiert sind. Diese Förderungsmaßnahmen liegen in folgenden Bereichen :
- Sprachentwicklung
- Motorik (Bewegung)
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Persönlichkeitsentwicklung / Lebenspraxis
- Kognition
- Wahrnehmung
- Motivation
Zusammenarbeit mit den Eltern
Entscheiden für den Erfolg der Integrationsarbeit ist eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit allen Eltern. Dies ist ein bedeutender Faktor um Verständnis und Toleranz in der Gruppe entwickeln zu können. Besonderen Wert legen wir darauf, die Kontakte der Eltern untereinander zu unterstützen. Elternarbeit findet in verschiedener Form statt, z.B. Beratungsgespräche, Kurzgespräche, Hausbesuche u.v.m. Die Eltern erhalten dabei Auskunft über den Entwicklungszustand ihres Kindes sowie den Verlauf der Förderungsmaßnahmen. Eine frühzeitige Schullaufbahnberatung sollte im Kindergarten stattfinden.
Vernetzung
Das Ineinandergreifen verschiedener Fachdienste ist ein wesentlicher Bestandteil der Integrationsarbeit. Die pädagogische Vorgehensweise wird mit Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Regel- u. Förderschulen usw. abgestimmt. Um einheitlich, fundiert und reflektiert handeln zu können, ist eine enge Teamarbeit nötig, die sich in unserer Situation täglich vollziehen kann.
Aufnahmekriterien
Über die Aufnahme eines Integrationskindes entscheidet das Team. Im Vordergrund steht das Wohlergehen jedes einzelnen Kindes in der Gesamtgruppe. Zur Beurteilung der Aufnahme werden die Eltern, Fachdienste und bisherige betreuende Einrichtungen beratend hinzugezogen.
Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal ist Voraussetzung für die Aufnahme.
Aufnahmeverfahren
- Anmeldegespräch ( mit Eltern und Heilpädagogen)
- Austausch mit betreuenden Fachdiensten und Einholen von Diagnosen
- Ausfüllen der nötigen Aufträge
- Aufnahmegespräch mit den Eltern und dem Personal über Erwartungen, Befürchtungen und Ziele.
(Bei Bedarf Hospitation und Probetag)
Konzept für die Betreuung von U 3 – Kindern
Schon seit vielen Jahren betreuen wir in unserem Kindergarten auf Nachfrage und in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt auch Kleinstkinder.
Die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen sowie die konstante personelle Besetzung durch drei erfahrene Erzieherinnen, aber auch die Eingruppensituation bietet den Kindern emotionale Sicherheit und individuelle Zuwendung – einen fast familienähnlichen Schutzraum. Geborgen, in Begleitung einer festen Bezugserzieherin, nimmt das Kleinkind am Gruppengeschehen teil und erhält auch von den älteren Kindern Zuwendung und Anregungen.
Kleinkinder lernen durch Beobachtung und Nachahmung. Ihr Eigeninitiative wird herausgefordert und sie werden angeregt, sich auf neue Situationen einzulassen. Durch die Lernanreize, die sie über ältere Kinder erhalten, erwerben sie ein höheres Maß an Selbstständigkeit als dies durch Anleitung eines Erwachsenen möglich ist. Nicht zuletzt wirkt sich das Zusammensein mit den älteren Kindern überaus positiv auf die gesamte Sprachentwicklung aus.
Die Eingewöhnungsphase wird für jedes Kind individuell gestaltet. Im Aufnahmegespräch mit den Eltern werden einzelne Schritte dazu festgelegt (tägliche Eingewöhnungszeiten, Trennungszeiten …). Die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern werden dabei selbstverständlich weitestgehend berücksichtigt. In der Eingewöhnungsphase können Eltern in der Einrichtung verweilen und ihren Kindern begleitend zur Seite stehen. Um den Kindern den Aufenthalt im Kindergarten zu erleichtern, werden Gewohnheiten und Rituale ( Trinkflasche, Schnuller, Kuscheltiere usw.) mitgebracht bzw. beibehalten.
Für die körperpflegerischen Maßnahmen können Pflegepräparate wie Windeln, Feuchttücher, Cremes etc. mitgebracht werden.
Für Kinder unter zwei Jahren besteht die Möglichkeit, am Vormittag in einem Nebenraum ungestört zu schlafen. Dies wird durch eine Erzieherin begleitet.
Um die kleinen Kinder nicht zu überfordern, ist der regelmäßige Aufenthalt in einer altershomogenen Teilgruppe besonders wichtig. Hier sind Spielangebote, Kinderzahl und äußere Eindrücke überschaubar und speziell auf die Bedürfnisse dieser Altergruppe abgstimmt.
Nähere Informationen über die Betreuung von U 3 – Kindern erhalten Sie über unsere ausführliche Konzeption, die sie im Kindergarten einsehen können oder Sie sprechen uns persönlich an.
Erzieherinnen & Kinderpflegerinnen
Der Elternbeirat
Wir organisieren und helfen gerne.
Als Elternbeirat übernehmen wir verschiedenste Aufgaben, die das tägliche Geschehen im Kindergarten ergänzen. Ob es um das Organisieren von Aktionen, wie das „Reinemachen“ der Außenanlagen im Herbst geht oder wir als Vermittler zwischen Erzieherinnen und Eltern parat stehen – wir sind gerne Ansprechpartner für alle Eltern der Kinder, die den Kindergarten St. Georg in Ameke besuchen.
Ihr habt Ideen, Anregungen oder Kritik? Dann schreibt uns einfach eine E-Mail.
Eure Melanie und Sabrina
Elternbeirat
Kindergarten St. GeorgAmeke e.V.
Der Vorstand
Von links nach rechts::
- Lena Frie (Kassenprüferin)
- Kevin Bekel (Kassierer)
- Thomas Rohling (2. Vorsitzender)
- Michael Gritsch (Geschäftsführer)
- Sabine Sander (Schriftführerin)
- Martina Hillebrand (2. Beisitzerin)
- Sophie Schmid (Kassenprüferin)
- Georg Feldmann (1. Vorsitzender)
- Sascha Boenki (4. Beisitzender)
Es fehlen auf dem Bild: Katja Lück (1. Beisitzerin) und Phillipp Reuter (3. Beisitzender).
Satzung des Vereins „Kindergarten St. Georg Ameke e.V.“
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „Kindergarten St. Georg Ameke e.V.“. Er ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen.
§ 2 Sitz
Sitz des Vereins ist Drensteinfurt, Ameke. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster
(Westf.) eingetragen.
§ 3 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
(2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder.
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist durch Elterninitiative gegründet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ (Gemeinnützig-keitsrecht) der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins stehen den Mitgliedern keine Ansprüche gegen das Vermögen des Vereins zu.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Auflösung
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders zu berufende Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so ist binnen drei Monaten eine weitere Versammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zur Annahme des gestellten Antrages ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Es gilt das Stimmrecht entsprechend § 6.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Drensteinfurt, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der sozialpädagogischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den Ortsteilen Ameke und Walstedde zu verwenden hat.
§ 6 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sein Ziel im Sinne des § 3 unterstützt. Die Mitgliedschaft kann in Form der aktiven (voll stimmberechtigten) und fördernden (eingeschränkt stimmberechtigten) Mitgliedschaft erfolgen.
Mit der Aufnahme ihres/r Kindes/Kinder in die Einrichtung wird eine erziehungsberechtigte Person gleichzeitig aktives Mitglied des Vereins. Eine weitere erziehungsberechtigte Person kann nur förderndes Mitglied werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der in der Einrichtung angemeldeten Kinder, für die das Mitglied erziehungsberechtigt ist.
Ein aktives Vereinsmitglied hat eine Stimme, auch wenn es für mehrere in der Einrichtung aufgenommene Kinder erziehungsberechtigt ist. Ein Vereinsmitglied kann die mit ihm gemeinschaftlich erziehungsberechtigte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung kann bereits mit der Anmeldung des Kindes zum Kindergarten erfolgen.
Ansonsten können natürliche Personen, deren Kinder die Einrichtung nicht besuchen oder juristische Personen nur als fördernde (eingeschränkt stimmberechtigte) Mitglieder aufgenommen werden.
(2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Mit der Aufnahmebestätigung in den Verein erhält das Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung. Mit der Beitrittserklärung in den Verein akzeptiert der/die Antragsteller/In die Vereinssatzung und die Ordnung der Einrichtung.
(3) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen. Erziehungsberechtigte mit Kindern in der Einrichtung können ihre Mitgliedschaft solange nicht kündigen, wie ihre Kinder die Einrichtung besuchen.
(4) Die Mitgliedschaft von Eltern, die ihre Kinder in der Einrichtung betreuen lassen, wird automatisch in eine fördernde Mitgliedschaft umgewandelt, wenn die Kinder aus der Einrichtung ausscheiden.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den Vorstandsbeschluss kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Die dann folgende Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über den Ausschluss.
(6) Die Mitgliedschaft endet auch durch Tod und durch Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
(7) Ein Mitglied des Vereins das gleichzeitig Angestellte(r) des Vereins ist, besitzt weder ein volles Stimmrecht, noch darf es im Vorstand tätig sein. Die Mitgliedschaft als Fördermitglied ist möglich.
(8) Die Mitglieder zahlen Monats-, Quartals- oder Jahresbeiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (vgl. § 9). Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Stimmenmehrheit in der Mitgliederversammlung erforderlich.
§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kindergartenjahr als Wirtschaftsjahr vom 01. August bis zum 31. Juli jeden Jahres.
§ 8 Organe
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder es durch einen schriftlich begründeten Antrag verlangen. In diesem Falle muss die Einberufung spätestens innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail mit der Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.
(4) Der/die Vorsitzende oder sein/e/ihr/e StellvertreterIn leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen/e Versammlungsleiter/In wählen.
(5) Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
(6) Stimmrechte:
Durch folgende Festlegung der Stimmrechte wird gewährleistet, dass die aktiven Mitglieder stets mindestens 75 % der Stimmen haben:
Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme.
Das Gewicht der Stimme eines fördernden Mitglieds ist vor jeder Abstimmung wie folgt zu ermitteln:
- Die Anzahl der aktiven (voll) Stimmberechtigten ist festzustellen.
- Die Zahl ist durch drei zu teilen und auf die nächste ganze Zahl abzurunden (=Zahl 1)
- Die Zahl der fördernden Mitglieder ist festzustellen (=Zahl 2)
- Zahl 1 ist durch Zahl 2 zu dividieren und auf eine Nachkommastelle abzurunden
(=Zahl 3) - Das Stimmengewicht der fördernden Mitglieder ist Zahl 3, maximal 1
Beispiel: Anwesend sind 16 aktive und 7 fördernde Mitglieder
Zahl 1 ergibt sich aus 16/3 = 5,33 ergibt 5,
Zahl 2 = 7
Zahl 3 ergibt sich aus 5/7 = 0,714 ergibt 0,7
Jedes fördernde Mitglied hat somit 0,7 Stimmen.
(7) Für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt werden (Ausnahme § 5).
(8) Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald mitgeteilt werden.
(9) Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen, jedoch müssen Anträge mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt
a) Beschlüsse über Änderungen der Satzung oder Auflösung des Vereins zu fassen.
b) Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht entgegenzunehmen und Beschlüsse zu fassen.
c) Den Bericht über die Rechnungsprüfung für den vorangegangenen Zeitraum entgegenzunehmen.
d) Über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen.
e) Den Haushaltsplan zu genehmigen.
f) Festsetzung des Beitrages (§ 6).
g) Den Vorstand zu wählen.
h) Rechnungsprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand oder einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören noch Angestellte des Vereins sein dürfen.
§ 11 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus einem/einer 1. und 2. Vorsitzenden, einem/einer Kassenführer/In, einem/einer Schriftführer/In, einem Vorstandsmitglied des Vereins Fortuna Walstedde e.V. und bis zu vier weiteren Vereinsmitgliedern.
(2) Wählbar sind aktive und fördernde Mitglieder, sofern sie nicht zugleich Angestellte des Vereins sind. Eine Wiederwahl ist möglich.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten, steht jährlich nur ein Teil der Vorstandsmitglieder zur Neuwahl an. Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ihre gewählten Nachfolger ihr Amt antreten.
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende oder der/die gleichberechtigte Stellvertreter/In. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind einzeln vertretungsberechtigt.
(5) Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
(6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Fünftel der Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 12 Niederschriften
Über Sitzungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die vom/von der/ Leiter/In der jeweiligen Sitzung und dem/der Protokollführer/In zu unterschreiben sind.
§ 13 Datenschutz
Der Verein benötigt zur Erfüllung seiner Zwecke die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes werden personenbezogene Daten der Mitglieder im Verein verarbeitet.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
- Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind
- Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht
- Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder wird,
z. B. bei Austritt aus dem Verein (Recht auf Vergessen werden) - Bereitstellung dieser Daten in einem gängigen Format (Recht auf Datenübertragung), Art. 20 DS-GVO
Ameke, 24.01.2019
Elternarbeit
Für uns zählt das Miteinander
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern ist für uns wichtig, denn: Sie wirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes aus.
Aus diesem Grund pflegen wir eine Kultur des Miteinanders, des ständigen Austausches zwischen Eltern und Erziehern und der gemeinsamen Planung und Gestaltung von Festen, Feiern und Ausflügen.
Wir freuen uns, wenn auch Sie sich aktiv einbringen.